Unionhilfswerk e.V.
Mobilitätshilfedienste
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Draußen spielt das Leben
Die Mobilitätshilfedienste des UNIONHILFSWERK wenden sich an Menschen, die in ihrer Mobilität aufgrund von Krankheit oder Behinderung beeinträchtigt sind und ihre Wohnung nicht mehr aus eigener Kraft verlassen können. Jeder, der geh-, seh- oder hörbehindert ist, eventuell an einer chronischen oder spezifischen Alterskrankheit leidet, kann die Dienste nutzen. Auch wenn Sie auf einen Rollstuhl oder Rollator angewiesen sind oder Treppen nicht mehr ohne Hilfe bewältigen können, unterstützen wir Sie. Wir unterstützen diese Menschen dabei, damit sie möglichst lange in ihrer Wohnung leben können.

Die geschulten Mitarbeiter/-innen der Mobilitätshilfedienste begleiten Sie auf allen Wegen außerhalb der eigenen Wohnung, sei es zum Spaziergang, zu Terminen bei Ämtern und Ärzten oder zum selbständigen Einkauf. Auf Ihren Wunsch besuchen wir mit Ihnen auch kulturelle Veranstaltungen. Die Betreuung erfolgt durch fachkundige und geschulte Mitarbeiter/-innen auf der Grundlage des Qualitätshandbuches der Berliner Mobilitätshilfedienste.

Bei Fragen hinsichtlich mobilitätsfördernder Hilfsmittel können Sie unsere Mitarbeiter/-innen ebenfalls ansprechen. Um eine optimale Betreuung sicherzustellen, arbeiten die Projekte eng mit Ämtern und anderen sozialen und pflegerischen Diensten zusammen.

Das Leistungsspektrum unserer Mobilitätshilfedienste schließt pflegerische, medizinische und hauswirtschaftliche Tätigkeiten aus.

Fallen Kosten bei der Inanspruchnahme unserer Dienste an?
Die Mobilitätshilfedienste des UNIONHILFSWERK werden mit öffentlichen Mitteln gefördert. Bei Inanspruchnahme unserer Dienste fällt jedoch eine geringe jährliche Eigenbeteiligung in Form einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 80 Euro (halbjährlich 40 Euro) an.

Für Personen, die Anspruch auf Grundsicherung im Alter, Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II haben und diesen durch die „Sozialkarte“ belegen können, gilt die verminderte Eigenbeteiligung in Höhe von 40 Euro jährlich beziehungsweise 20 Euro halbjährlich.

Ebenfalls einen verminderten Eigenbetrag zahlen Nutzer/-innen von Sonderfahrdiensten in Höhe von 60 Euro (jährlich) beziehungsweise 30 Euro (halbjährlich). Darüber hinaus sind Bewohner/-innen, die in stationären Einrichtungen leben und dort den „Barbetrag“ des Sozialgeldes erhalten, aus sozialen Gründen von jeglicher Zuzahlung befreit.

Ein einzelner Einsatz (bis zu zwei Stunden) ohne Zahlung einer Halb-/Jahresgebühr kostet 5 Euro.

Das UNIONHILFSWERK
Das UNIONHILFSWERK ist ein traditionsreicher Träger der Freien Wohlfahrtspflege.
Unter dem Dach von drei gemeinnützigen Gesellschaften bieten über 1.300 Mitarbeiter/-innen in mehr als 70 Einrichtungen, Diensten und Projekten die ganze Bandbreite professioneller sozialer Dienstleistungen.

Kontakt
Montag bis Freitag 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr unter (030) 68 89 55 50
Internet: http://www.unionhilfswerk.de/
E-Mail Reinickendorf: This e-mail address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.
E-Mail Neukölln:    This e-mail address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.